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Schlappe vor Gericht: Porsche unterliegt in Klage gegen Deutsche Börse

2007.03.29

Herbe Niederlage für Porsche: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat eine Klage von Porsche gegen die Frankfurter Börsenordnung abgelehnt. Nun muss Porsche zum ersten Mal seit 23 Jahren Quartalsberichte vorlegen - oder auf die Nennung im MDax verzichten.

Kassel - Der Sportwagenhersteller hatte sich in das Börsensegment "Prime Standard" einklagen wollen. Zugleich weigerte Porsche sich aber, die für dieses Segment erforderlichen Quartalsberichte zu veröffentlichen. Der Prime Standard soll der Transparenz insbesondere für internationale Anleger dienen und ist Voraussetzung für die Aufnahme einer Aktiengesellschaft in die verschiedenen Dax-Werte. Weil Porsche seit seinem Börsengang 1984 noch nie Quartalsberichte vorgelegt hat, war das Unternehmen aus dem MDax ausgeschieden.

"Man wird auf Zahlen festgelegt und jede langfristige Planung ist unmöglich", argumentierte der Anwalt von Porsche gegen die Pflicht zur dreimonatigen Zahlenvorlage. Quartalsberichte dienten nicht den Interessen der Anleger, sondern lediglich den Umsätzen an der Börse selbst. In den Unternehmen werde der bürokratische Aufwand erhöht und eine längerfristige Geschäftspolitik verhindert. "Porsche will sich eine damit verbundene Kurzatmigkeit nicht aufdrängen lassen", heißt es im jüngsten Geschäftsbericht des Unternehmens.

Die Börse erklärte dagegen, die Berichte seien zum Schutze der Anleger vorgeschrieben worden und international üblich. Die Richter gaben ihr Recht. Das Börsengesetz enthalte eine "Experimentierklausel", die solche Veröffentlichungspflichten zulasse. Zudem sei die Teilnahme am Prime Standard freiwillig. Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" des Streits ließ der VGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. "Die Sache ist von erheblicher bundes-, wenn nicht europaweiter Bedeutung. Deshalb wäre eine Klärung vor dem Bundesverwaltungsgericht wünschenswert", hieß es zur Begründung. (Az: 6 N 3224/05)

Porsche schloss weitere juristische Schritte nicht aus. "Wir müssen aber erst die Urteilsbegründung abwarten, bevor wir über Weiteres nachdenken", sagte Unternehmenssprecher Frank Scholtys.

ase/AP/dpa

Spiegel.de

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